Der Eigenbeleg stellt einen Ersatz für eine Rechnung oder Quittung dar. Sofern Sie beispielsweise eine Quittung verlegt haben, können Sie ersatzweise mit Hilfe eines Eigenbelegs die betrieblichen Aufwendungen nachweisen. Die Richtigkeit der Angaben wird durch Unterschriften belegt.
Eigenbelege erwecken jedoch regelmäßig Misstrauen und einen Anspruch auf Anerkennung von Eigenbelegen gibt es nicht. Hinzu kommt, dass diese für den Vorsteuerabzug nicht ausreichend sind. Daher ist es empfehlenswert eine Ersatzrechnung beim Leistenden anzufordern.