Im Personalfragebogen werden alle für die Lohnabrechnung relevanten Fragen abgedeckt.
Sofern der Mitarbeiter als geringfügig oder kurzfristig Beschäftigter angestellt wird, bitten wir Sie jedoch den Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte zu verwenden.
Für die Anstellung eines Auszubildenden haben wir ebenfalls einen speziellen Fragebogen für Sie erstellt.
Stand: 05/2018