DDownloads

Willkommen in unserem Downloadbereich

Laden Sie sich wichtige Dokumente sowie Formulare schnell und unkompliziert herunter.
Weiße Tastatur mit einem grünen Downloadbutton.

Beim Hover bzw. Fokus (mobile Endgeräte) auf ein Dokument haben Sie die folgende Optionen:
im Detail betrachten, Direktdownload (in neuem Browserfenster öffnen) und Dateivorschau.
Der direkte Klick auf ein Dokument zeigt Ihnen stets eine Vorschau an.

Mit dem Gesetz zum Mindestlohn wurden auch Regelungen zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit bestimmter Arbeitnehmer geschaffen. Für bestimmte Personengruppen müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Betroffen sind:

  • ■ Minijobber (Ausnahme: Privathaushalte),
  • ■ kurzfristig Beschäftigte gem. § 8 Abs. 1 SGB IV,
  • ■ Arbeitnehmer in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftszweigen.
  • Diese Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags erfolgen.

    von
    Hier finden Sie uns