Ein Zitat des ehemaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs Heinrich List das für sich spricht.
Auch die regelmäßig versprochenen Steuervereinfachungen im Rahmen der alljährlichen Gesetzesänderungen kehren sich stets ins Gegenteil um.
Daher ist es unser Anliegen für Sie das undurchschaubere und komplizierte Steuerrecht transparent zu gestalten und Ihnen zur Seite zu stehen.
Neben der Beratung von gewerblichen und freiberuflichen Einzelpersonen sind meine Kompetenzbereiche die Erstellung von Einkommensteuererklärungen für natürliche Personen sowie die Beratung von Kapital- und Personengesellschaften.
Entdecken Sie was neben den klassischen Steuerberatertätigkeiten möglich ist.
Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen in Ingelheim am Rhein zur Verfügung; dieses dient auch dem gegenseitigen Kennenlernen.
Denn Voraussetzung für eine gute und langjährige Zusammenarbeit ist nicht nur Sympathie sondern insbesondere Vertrauen – und Steuersache ist Vertrauenssache!
Ihre Steuerkanzlei
Karin Willig
Steuerberatung heißt mehr, als nur bei der Ermittlung der Steuerfestsetzung behilflich zu sein. Dahinter verbirgt sich eine ganzheitliche Beratung, die von der betriebswirtschaftlichen Beratung bis hin zur steuerlichen Gestaltungsberatung reicht.
Sie scannen oder faxen Ihre Belege und senden sie ins DATEV-Rechenzentrum. Dort stehen Ihnen wie auch uns Ihre digitalisierten Dokumente zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung. Der Belegaustausch in Papierform entfällt komplett.
Im Hinblick auf die komplexen Steuergesetze und die umfangreiche Rechtsprechung ist es für die meisten Steuerzahler zu einer unliebsamen Aufgabe geworden, ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Hinzu kommt, dass viele Steuerbescheide fehlerhaft sind und mit einem Einspruch angefochten werden müssen.
Der Jahresabschluss wird zur Erfüllung der steuerlichen bzw. handelsrechtlichen Pflichten erstellt, gehört jedoch auch zu den aussagekräftigen Unterlagen für Bankgespräche. Er weist neben dem Geschäfts- ergebnis auch die Zusammensetzung des Betriebsvermögens aus und schließt die Buchführung eines Geschäftsjahres ab.
Die Finanzbuchhaltung dient aus Mandantensicht leider oft nur der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, obwohl ein viel größeres Potential in ihr steckt. In erster Linie verschaffen die periodischen Auswertungen einen Überblick über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Mit Hilfe dieser Auswertungen kann unter anderem eine fundierte Planung für die Zukunft erfolgen.
In fast jedem Unternehmen werden heutzutage Mitarbeiter beschäftigt. Diese erhalten für Ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus einer Vielzahl von Einzelbeträgen zusammensetzen kann. Bei der Abrechnung der Vergütung müssen neben den Steuergesetzen auch die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Daher liegt es nahe, die Lohnbuchführung einer Fachkraft zu überlassen.