Willkommen bei der Steuerkanzlei Karin Willig

Ihre engagierte Steuerberaterin in steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Fragen.
Egal ob Steuerberatung, digitale Buchführung, Steuererklärung, Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung oder Lohnbuchführung:
vertrauen auch Sie unserer Kompetenz und langjährigen Erfahrung.
Profitieren Sie als Privatperson oder kleines bzw. mittelständisches Unternehmen von unserem breit gefächerten Leistungsportfolio.

D"Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 Meter."

Ein Zitat des ehemaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs Heinrich List das für sich spricht.

Auch die regelmäßig versprochenen Steuervereinfachungen im Rahmen der alljährlichen Gesetzesänderungen kehren sich stets ins Gegenteil um.

Daher ist es unser Anliegen für Sie das undurchschaubere und komplizierte Steuerrecht transparent zu gestalten und Ihnen zur Seite zu stehen.

Der richtige Partner wenn es um steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragen geht

Neben der Beratung von gewerblichen und freiberuflichen Einzelpersonen sind meine Kompetenzbereiche die Erstellung von Einkommensteuererklärungen für natürliche Personen sowie die Beratung von Kapital- und Personengesellschaften.

  • Brauchen Sie einen zuverlässigen Partner für die Erstellung Ihrer Buchhaltung bis hin zum Jahresabschluss bzw. zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
  • Sie benötigen jemanden, der Ihre Lohnbuchhaltung gewissenhaft bearbeitet?
  • Oder suchen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen?

Gerne laden wir Sie ein unsere Kanzlei auf den folgenden Seiten näher kennenzulernen

Entdecken Sie was neben den klassischen Steuerberatertätigkeiten möglich ist.

Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen in Ingelheim am Rhein zur Verfügung; dieses dient auch dem gegenseitigen Kennenlernen.

Denn Voraussetzung für eine gute und langjährige Zusammenarbeit ist nicht nur Sympathie sondern insbesondere Vertrauen – und Steuersache ist Vertrauenssache!

Ihre Steuerkanzlei
Karin Willig

BBlog- & Medieneinträge


KLeistungen im Kurzüberblick

Weißes Puzzleteil

Steuerberatung

Steuerberatung heißt mehr, als nur bei der Ermittlung der Steuerfestsetzung behilflich zu sein. Dahinter verbirgt sich eine ganzheitliche Beratung, die von der betriebswirtschaftlichen Beratung bis hin zur steuerlichen Gestaltungsberatung reicht.

Himmelblauses Puzzleteil

Digitale Buchführung

Sie scannen oder faxen Ihre Belege und senden sie ins DATEV-Rechenzentrum. Dort stehen Ihnen wie auch uns Ihre digitalisierten Dokumente zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung. Der Belegaustausch in Papierform entfällt komplett.

Blaues Puzzleteil

Steuererklärungen

Im Hinblick auf die komplexen Steuergesetze und die umfangreiche Rechtsprechung ist es für die meisten Steuerzahler zu einer unliebsamen Aufgabe geworden, ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Hinzu kommt, dass viele Steuerbescheide fehlerhaft sind und mit einem Einspruch angefochten werden müssen.

Grünes Puzzleteil

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wird zur Erfüllung der steuerlichen bzw. handelsrechtlichen Pflichten erstellt, gehört jedoch auch zu den aussagekräftigen Unterlagen für Bankgespräche. Er weist neben dem Geschäfts- ergebnis auch die Zusammensetzung des Betriebsvermögens aus und schließt die Buchführung eines Geschäftsjahres ab.

Graues Puzzleteil

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung dient aus Mandantensicht leider oft nur der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, obwohl ein viel größeres Potential in ihr steckt. In erster Linie verschaffen die periodischen Auswertungen einen Überblick über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Mit Hilfe dieser Auswertungen kann unter anderem eine fundierte Planung für die Zukunft erfolgen.

Rotes Puzzleteil

Lohnbuchführung

In fast jedem Unternehmen werden heutzutage Mitarbeiter beschäftigt. Diese erhalten für Ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus einer Vielzahl von Einzelbeträgen zusammensetzen kann. Bei der Abrechnung der Vergütung müssen neben den Steuergesetzen auch die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Daher liegt es nahe, die Lohnbuchführung einer Fachkraft zu überlassen.


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