Unsere Leistungen können nur so gut sein, wie die Informationen, die uns zur Verfügung gestellt werden. Daher ist eine enge Kooperation zwischen unseren Mandanten und uns unerlässlich.
Der persönliche Kontakt sowie eine vertrauensvolle partnerschaftliche Bindung an Ihren Berater sind dafür in unseren Augen die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Wir gehen detailliert und individuell auf Ihre Bedürfnisse ein, nehmen uns Zeit und erarbeiten auf hohem fachlichen Niveau in Verbindung mit absoluter Zuverlässigkeit passende Lösungen.
Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum: neben den typischen Leistungen eines Steuerberaters wie der Buchhaltung und Lohnabrechnung, Erstellung von Jahresabschlüssen in Form von Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen sowie Steuererklärungen bieten wir auch die komplette betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung an.
Wir begleiten Sie von der Existenzgründung über den laufenden Geschäftsbetrieb bis hin zur Betriebsaufgabe und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!
Im Hinblick auf die komplexen Steuergesetze und die umfangreiche Rechtsprechung ist es für die meisten Steuerzahler zu einer unliebsamen Aufgabe geworden, ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Hinzu kommt, dass viele Steuerbescheide fehlerhaft sind und mit einem Einspruch angefochten werden müssen.
Der Jahresabschluss wird zur Erfüllung der steuerlichen bzw. handelsrechtlichen Pflichten erstellt, gehört jedoch auch zu den aussagekräftigen Unterlagen für Bankgespräche. Er weist neben dem Geschäfts- ergebnis auch die Zusammensetzung des Betriebsvermögens aus und schließt die Buchführung eines Geschäftsjahres ab.
Die Finanzbuchhaltung dient aus Mandantensicht leider oft nur der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, obwohl ein viel größeres Potential in ihr steckt. In erster Linie verschaffen die periodischen Auswertungen einen Überblick über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Mit Hilfe dieser Auswertungen kann eine fundierte Planung erfolgen und die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt werden.
In fast jedem Unternehmen werden Mitarbeiter beschäftigt. Diese erhalten für Ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus einer Vielzahl von Einzelbeträgen zusammensetzen kann. Bei der Abrechnung der Vergütung müssen neben den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften auch die Steuergesetze beachtet werden. Daher liegt es nahe, die Lohnbuchführung einer Fachkraft zu überlassen.